Segworks

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Erkunden Sie die schönsten Sehenswürdigkeiten und Aussichtsplätze der Stadt Trier auf einem SEGWAY! Unsere Touren auf diesem modernen Fortbewegungsmittel führen Sie vorbei an dem idyllischen Fischerdorf Zurlauben, dem Krahnenufer und der Römerbrücke, den römischen Badeanlagen Barbarathermen und Kaiserthermen, dem Amphitheater, der Basilika, dem Kurfürstlichen Palais im Palastgarten und dem Trierer

26/12/2024

Hallo liebe Segwayfreunde,
die Segway-Saison 2024 ist seit Mitte November Geschichte. Ich hoffe, dass viele Erlebnisse lange in guter Erinnerung bleiben und wir uns in 2025 ggf. bei einem Segwayevent gesund wiedersehen werden.
Bei allen Segwaytour-Teilnehmern und Geschäftspartner möchte ich mich von ganzem Herzen für die Unterstützung des Unternehmens Segworks recht herzlich bedanken.
Eure Buchungswünsche für 2025 nehmen wir gerne schon unter [email protected] entgegen.
Die Buchungstermine über Ticket Regional werden Anfang 2025 veröffentlicht.
Für unsere Touren suchen wir noch 1-2 Tourguides!
Bitte einfach unter [email protected] melden oder mit mir unter 01735370125 telefonieren.

Segwayfahren ist und bleibt einzigartig und ist noch lange nicht out!

Ich wünsche Allen Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2025! Euer Tourguide Udo

23/12/2022

Ich wünsche Euch ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Bleibt oder werdet gesund, damit wir das Jahr 2023 genießen können!🥂

25/03/2021

Unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgezeigten Vorgaben, dürfen wir in Trier ab dem 03.04.2021 mit 4 Personen aus einem Haushalt Segway fahren:
Achtzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021
§ 2
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet
1. alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder
2. zusätzlich mit Personen eines weiteren Hausstands, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.
(3) In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. Die Bestimmung der Orte nach Satz 2 sowie die Bestimmung eines zeitlichen Umfangs der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, obliegt der zuständigen Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde. Im Übrigen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit dies in dieser Verordnung angeordnet wird (Maskenpflicht).
(5) Sofern in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen oder im unmittelbaren Umfeld solcher Einrichtungen mit der Ansammlung von Personen zu rechnen ist, sind durch den Betreiber der Einrichtung oder Veranlasser einer Versammlung, Ansammlung oder sonstigen Zusammenkunft Maßnahmen zur Einhaltung des Abstandsgebots, insbesondere zur Steuerung des Zutritts, zu ergreifen, wie beispielsweise durch Anbringen von gut sichtbaren Abstandsmarkierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern. In Wartesituationen gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4.
Teil 5
Sport und Freizeit
§ 10 Sport
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist.
Abweichend von Satz 1 sind zulässig:
1. kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1,
2. kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots nach § 1 Abs. 2 Satz 1
Wir hoffen natürlich auf fallende Inzidenzwerte, damit die Vorgaben weiter gelockert werden können.
LG
Eure Tourguides Karolina und Udo

20/12/2020

Hallo Segwayfreunde!
Hiermit möchte ich mich bei allen Tourteilnehmern, meinen Geschäftspartnern und meiner Mitarbeiterin, für die wirtschaftliche Unterstützung und gute Zusammenarbeit im Chaosjahr 2020 sehr herzlich bedanken. Ich wünsche allen eine kraftspendende und erholsame Zeit, den Jahreswechsel als Abschluss einer besonderen Erfahrung zu verstehen und mit Optimismus in das Jahr 2021 zu starten. Auch 2021 werden wir alles tun, um Euch die älteste Stadt Deutschlands und deren wunderschöne Umgebung auf unseren Segways zeigen zu können. Bis dahin Euer Tourguide Udo.

20/07/2020

Hallo Segwayfreunde!
In Trier ist es nun unter bestimmten Vorsichtsmassnahmen erlaubt, für eine maximale Teilnehmeranzahl von 10 Personen, die in unterschiedlichen Haushalten leben, Segwaytouen anzubieten. Ich freue mich auf jeden, dem wir die älteste Stadt Deutschlands und deren wunderschöne Umgebung auf Segways zeigen können! Bis dahin eine schöne Zeit! Euer Tourguide Udo

13/05/2020

Hallo Segwayfreunde!
In Trier ist es ab heute unter bestimmten Vorsichtsmassnahmen erlaubt, für eine Teilnehmeranzahl X, die in max.2 Haushalten miteinander leben, Segwaytouen anzubieten. Ich freue mich auf jeden, dem ich die älteste Stadt Deutschlands und deren wunderschöne Umgebung auf Segways zeigen kann! Bis dahin Euer Tourguide Udo

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