PC-und-Phone.de
25/12/2021
Lieber Empfänger, Freund und Bekannter*innen,
ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu.
Es ist an der Zeit Danke zu sagen.
Euer Vertrauen und eure Treue, das freundliche Entgegenkommen, die gute Zusammenarbeit und die vielen Grüße an mich, bedeuten mir unglaublich viel.
Ich freue mich sehr Euch zu meinen lieben Bekannten zählen zu dürfen.
Wenn ich könnte, würde ich Euch eine große Kiste mit freien Wünschen zusenden, die sich alle erfüllen sollen.
Ihr wisst aber wohl auch, das man die Wünschekiste selber basteln kann, in dem man kleine Wünsche sich selbst erfüllt.
Wenn man unbedingt etwas erzwingen will, kommt es nie von Allein, man muss sich immer selbst darum kümmern.
In diesem Sinne kümmere ich mich jetzt um Euch und wünsche ein schönes Weihnachtsfest, ohne Erwartungshaltung und einen guten Rutsch mit Erwartungshaltung für ein tolles 2022.
Alles erdenklich Liebe für jeden einzelnen von Euch und so viel Liebe, damit Ihr noch etwas an eure Liebsten abgeben könnt.
Liebe soll und darf man nicht nur für sich behalten, Liebe wird erst schön und nutzvoll, wenn man diese abgibt und verteilt.
Auf ein gesundes Wiedersehen. Euer Jürgen Ander
24/11/2021
Info von www.PC-und-Phone.de
Wir übernehmen für Info´s keine Gewähr und keine Verantwortung und keinen Schadensersatz jedweder Art.
Die Info´s sind kostenlos für Kunden und werden meist über WhApp gesteuert.
Eine Weitergabe ist ausdrücklich erwünscht, jedoch darf diese Info, in keinem Fall und oder Wort verändert werden. Infos kann man kostenfrei abonieren.
Bei Veränderung erlischt die Veröffentlichungsfreigabe und wäre Abmahnwürdig.
Liebe Grüße
Zur Info:
Ab Dezember:
Tarife für Smartphone und Internet leichter kündbar
Bislang verlängern sich etwa Verträge fürs Smartphone oder fürs Internet mit zweijähriger Laufzeit automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Ab Dezember gilt nun eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Künftig können Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW gilt das sowohl für neue als auch für bestehende Verträge.
Bei Umzügen können Verbraucher sogar innerhalb der Mindestvertragslaufzeit mit einmonatiger Frist kündigen – vorausgesetzt, der Anbieter kann die bislang gebuchten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen. Ein Beispiel: Die Internetgeschwindigkeit ist geringer.
Ebenfalls neu ist, dass Anbieter ihre Bestandskunden einmal pro Jahr schriftlich darüber informieren müssen, wenn deren Tarife es zwischenzeitlich zu günstigeren Konditionen gibt.
Was im Verstoßfalle als Entschädigung gezahlt werden muss, werden noch Gerichte entscheiden müssen!
Sicherlich die zuviel gezahlten Beträge und evtl. den Aufwand, jedoch sicherlich einen Anwalt.
Wichtig ist, das Sie den Vertragspartner in Verzug setzen, in dem Sie immer eine mind. 14tägige Frist benennen!
Ich hoffe das war hilfreich!
Bei Fragen und Problemen, gern....
Falls sie keine Info mehr bekommen mögen, informieren Sie uns gern.
Schöne Woche!
Startseite Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.
Klicken Sie hier, um Ihren Gesponserten Eintrag zu erhalten.
Kategorie
Telefon
Webseite
Adresse
Bonifatiusstrasse 37 B
Marl
45768