die HAUSHELDIN
Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen ab Pflegegrad 1. Wir rechnen direkt mit den Pflege-/Krankenkassen ab. Auch Leistungen der Verhinderungspflege. Seit 01.02.26 sind wir anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz gemäß 37 Abs. 3 SGB XI. Wir führen gerne mit Ihnen die vorgeschriebenen halbjährlichen Beratungsgespräche durch. (Freiwillig bei Pflegegrad 1, halbjährlich Pflicht ab Pflegegrad 2
22/06/2026
🙏🏻🙏🏻🙏🏻
20/06/2026
Auf den nächsten Sieg!
14/06/2026
700 Follower – Danke für euer Vertrauen! 🤍
Jeden Tag dürfen wir ältere und kranke Menschen in ihrem Zuhause begleiten und unterstützen. Dass mittlerweile 700 Menschen unsere Arbeit verfolgen, bedeutet uns sehr viel.
Danke für eure Unterstützung, eure lieben Worte und euer Interesse an dem, was wir tun.
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Frintroper Str. 49
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45355
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| Montag | 08:00 - 16:00 |
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