Crashback24
Sie geben Ihre Unfalldaten ein. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos und sagen Ihnen sofort, welche Ansprüche Sie geltend machen können.
2. Wir setzen Ihr Recht durch. Beauftragen Sie uns, machen unsere erfahrenen Rechtsexperten für Sie Ihre Ansprüche geltend. Wenn nötig gehen wir dafür bis vor Gericht, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
3. Sie erhalten Ihr Geld. Ihr Geld ist da. Wir leiten Ihre Entschädigung umgehend an Sie weiter.
09/03/2021
crashback24 und Smile-Autovermietung starten Kooperation. 🚙🤝🚗
Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden ab sofort einen noch umfassenderen Service bieten können, und zwar deutschlandweit. 💪
16/04/2019
UNFALL GEHABT? KEIN PROBLEM!
MIT UNSERER HILFE KOSTENLOS, EINFACH UND SCHNELL ZUR SCHADENREGULIERUNG!
1. Geben Sie Ihre Unfalldaten auf www.crashback24.com ein oder melden Sie uns Ihren Schaden über unsere 24h Hotline unter 0221-789 404 85. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos und sagen Ihnen sofort, welche Ansprüche Sie geltend machen können.
2. Wir setzen Ihr Recht durch. Beauftragen Sie uns, machen unsere erfahrenen Rechtsexperten für Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Wenn nötig gehen wir dafür bis vor Gericht.
3. Ihr Geld ist da. Wir leiten Ihre Entschädigung umgehend an Sie weiter.
UNFALL GEHABT? KEIN PROBLEM!
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1. Geben Sie Ihre Unfalldaten auf www.crashback24.de ein oder melden Sie uns Ihren Schaden über unsere 24h Hotline unter 0221-789 404 85. Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos und sagen Ihnen sofort, welche Ansprüche Sie geltend machen können.
2. Wir setzen Ihr Recht durch. Beauftragen Sie uns, machen unsere erfahrenen Rechtsexperten für Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Wenn nötig gehen wir dafür bis vor Gericht.
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21/07/2018
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2018:
Autowaschanlage haftet nicht bei Auffahrunfall - Kunden müssen aber vorab über Verhaltensregeln informiert werden
weitere wichtige Infos unter www.crashback24.de
01/07/2018
PORSCHE schon nach einem Monat Zulassung und 1000 KM Laufleistung kein "Neuwagen" mehr.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/gerichtsurteil-porsche-macan-nach-einem-monat-kein-neuwagen-mehr-a-1214257.html
weitere wichtige Infos auf: www.crashback24.de
Gerichtsurteil: Auto nach sechs Wochen und 3300 Kilometern kein Neuwagen mehr - SPIEGEL ONLINE - Mobilität Einen Monat nach Zulassung ist auch ein Porsche kein Neuwagen mehr. Das hat nun das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Nach einem Unfall wollte ein Unternehmen den kompletten Kaufpreis von der Versicherung zurück.
15/05/2018
Oberlandesgericht München, Urteil vom 23.03.2018:
Nach einem Verkehrsunfall gehört der Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung zu den vom Unfallgegner zu erstattenden Schäden. Nicht ersatzfähig ist hingegen der Rückstufungsschaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung
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