Mengen & Partner
14/06/2026
Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche und rechtliche Neuerungen in unserem Informationsbrief Steuern und Recht.
In diesem Monat unter anderem mit folgenden Themen:
▪️ Mitarbeiterunterkünfte können der Gewerbesteuerbelastung unterliegen
▪️ Selbstlosigkeitsgrundsatz schützt auch private Vorteile von Mitgliedern
▪️ Arbeitszimmer-Aufwendungen müssen einzeln aufgezeichnet werden
▪️ Kein Ansatz von Fahrtkosten bei Dienstreise mit privatem Pkw
▪️ Kaufkraftverlust muss bei Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden
▪️ Familienheim-Befreiung entfällt bei Einzug erst nach 2,5 Jahren
▪️ Negative Vermietungserträge aus späterem Grundstückskauf
Die aktuelle Ausgabe Juni 2026 finden Sie auf unserer Homepage:
📍 https://www.mengen-partner.de/blog.php
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
20/05/2026
Der Informationsbrief Steuern und Recht für den Monat Mai 2026 ist online - u. a. mit diesen Themen:
1️⃣ Bei der Behaltensfrist zählt der tatsächliche Übergang
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für die erbschaftsteuerliche Behaltensfrist nicht bereits der Abschluss eines Vertrags ausschlaggebend ist, sondern erst der tatsächliche Übergang des Vermögens. Damit kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, zu dem das wirtschaftliche Eigentum übergeht.
2️⃣ Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, wie der „Gewinn“ für die Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu bestimmen ist. Entscheidend ist danach nicht irgendein rechnerischer Zwischenwert, sondern der steuerliche Gewinn im jeweiligen Sinne des Gesetzes.
Mehr dazu unter:
📍 https://www.mengen-partner.de/blog.php
Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, ergänzende Informationen wünschen oder rechtzeitig Chancen nutzen wollen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
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📍 Köln-Junkersdorf | Start: 01.08.2026
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