Dr. Recht

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06/07/2026

Stehpinkeln in der Mietwohnung: Muss der Mieter für Schäden am Marmorboden zahlen?
Nein, entschied das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.11.2015, Az. 12 S 13/15) und bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 20.01.2015, Az. 42 C 10583/14).
Der Vermieter wollte einen Teil der Mietkaution einbehalten, weil der hochwertige Marmorboden im Bad durch jahrelange Urinspritzer stumpf und fleckig geworden war.
Die Gerichte entschieden jedoch zugunsten des Mieters. Zwar waren die Urinspritzer die Ursache für die Schäden. Da der Mieter aber nicht auf die besondere Empfindlichkeit des Marmorbodens hingewiesen worden war, musste er keinen Schadensersatz leisten. Nach Ansicht des Gerichts ist das Urinieren im Stehen bei Männern nicht unüblich, sodass Vermieter mit einem solchen Gebrauch grundsätzlich rechnen müssen.
Wie seht ihr das – nachvollziehbare Entscheidung oder hätte der Mieter trotzdem zahlen müssen?

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