Laback Law
Wir beraten und vertreten Sie mit größtem Engagement, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung. Die Beratung und konkrete Strategie werden dabei für Ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse maßgeschneidert – effektiv und mit nachhaltigen Ergebnissen. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen:
▶︎ Arbeitsrecht
▶︎ Arbeitsstrafrecht
▶︎ Immobilienrecht
▶︎ Wirtschafts- & Zivilrecht
▶︎ Apothekenrecht
▶︎ Medizinrecht
▶︎ Prozessführung/Litigation
... und in allen damit zusammenhängenden Rechtsgebieten.
⚠️📌PRÄZISION ENTSCHEIDET: WARUM EIN UNTERLASSUNGSURTEIL KEINE HAFTUNGSFESTSTELLUNG GARANTIERT: OGH 22. 5. 2025, 4 Ob 118/24t
Wer Mitarbeiter abwirbt, kann zur Unterlassung verpflichtet werden – doch für eine Haftungsfeststellung braucht es mehr als vage Behauptungen. Der OGH zeigt in einer aktuellen Entscheidung, warum Präzision im Wirtschaftsrecht entscheidend ist.
🤔UNTERSCHIEDLICHE ANFORDERUNGEN BEI UNTERLASSUNGS_ UND FESTSTELLUNGSANSPRÜCHEN
In einem bemerkenswerten Fall zur unlauteren Mitarbeiterabwerbung hat der OGH die grundlegenden Unterschiede zwischen Unterlassungs- und Feststellungsansprüchen verdeutlicht. Während die Klägerin im ersten Rechtsgang mit ihrem Unterlassungsbegehren erfolgreich war, scheiterte sie im zweiten Rechtsgang mit ihrem Feststellungsbegehren. Der Grund: „Unterlassungsansprüche wegen lauterkeitswidrigem Verhalten [...] setzen – anders als Schadenersatzansprüche [...] – kein Verschulden voraus." Zudem bestehen sie „unabhängig davon, ob das unlautere Verhalten einen Schaden verursacht hat".
Aus der Bejahung eines Unterlassungsanspruchs folgt deshalb nicht zwangsläufig, dass für die zu untersagenden Verhaltensweisen jeweils auch ein kongruenter Feststellungsanspruch besteht.
✒️PRÄZISION ALS SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG
Der Fall zeigt eindrücklich, dass Feststellungsbegehren konkret formuliert sein müssen. Die Klägerin listete zwar die untersagten Verhaltensweisen auf, ließ aber „in keiner Weise erkennen, wann, wo oder auf welche Weise" diese „gegenüber welchen Mitarbeitern" zum Einsatz gekommen sein sollen. Dies war besonders problematisch, da es um „eine Vielzahl von potenziell schädigenden Verhaltensweisen zweier verschiedener Beklagter" über einen „nach hinten unbegrenzten Zeitraum" ging.
➡️Feststellungsbegehren erfordern klar individualisierte Vorfälle
➡️ Prüfung von Rechtswidrigkeit, Verschulden und möglichen künftigen Schäden nötig
➡️ Vage Behauptungen können nicht durch Gerichte „repariert" werden
🔴PRAKTISCHE KONSEQUENZEN FÜR UNTERNEHMEN
Der OGH stellte unmissverständlich klar: „All diese Mosaiksteine aus den Akten können aber ein konkretes Klagebegehren nicht ersetzen." Unternehmen, die Mitarbeiterabwerbung rechtlich verfolgen wollen, müssen daher präzise darlegen, welche Handlungen wann und gegenüber welchen Mitarbeitern erfolgten. Der Verweis auf einen „Gesamtplan" oder systematische Abwerbung reicht nicht aus, wenn diese nicht Gegenstand des konkreten Feststellungsbegehrens sind.
❗️FAZIT
Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an Feststellungsbegehren im Wettbewerbsrecht. Während Unterlassungsansprüche relativ leicht durchsetzbar sein können, erfordert die Feststellung einer Haftung für künftige Schäden eine präzise Darlegung der relevanten Ereignisse. Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Schadenersatz für unlautere Mitarbeiterabwerbung anstrebt, muss von Anfang an auf höchste Präzision in der Klagsformulierung achten.
23/06/2025
🚀 KI Kompetenz im Unternehmen: Umsetzung der neuen Anforderungen 🚀
In der heutigen Geschäftswelt ist Künstliche Intelligenz (KI) nicht mehr wegzudenken. Unternehmen, die KI erfolgreich implementieren und nutzen, haben nicht nur einen Wettbewerbsvorteil, sondern können ihre Prozesse effizienter gestalten und innovative Lösungen entwickeln. KI Kompetenz ist wichtig und wie können Unternehmen diese im Unternehmen implementieren? 🤖💡
-Kompetenz
14/04/2025
👨⚕️💬 Arztbesuch auf Rechnung eines Dritten – Geht das? ⚖️🏥
Kann jemand einen Behandlungsvertrag für eine andere Person abschließen? Der Oberste Gerichtshof (OGH) sagt: Ja! 🙌 Ein Vertrag mit einem Arzt kann nicht nur für minderjährige, sondern auch für volljährige Patienten von einer dritten Person abgeschlossen werden.
Das bedeutet, dass nicht immer der Patient selbst zahlen muss, sondern auch derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat. Der OGH bestätigte: Wer den Vertrag schließt, muss auch zahlen. 💶✅
Und was ist mit der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht? Kein Problem! Denn der Arzt muss dem zahlenden Dritten keine Behandlungsdetails offenlegen.
Haben Sie Fragen zu Verträgen oder Zahlungsansprüchen? Wir beraten Sie gerne! ⚖️📞
28/11/2024
#2 Kunst und Recht
Birgit Graschopf
Datum: Donnerstag, 28.11.2024
Uhrzeit: 18:00 – 21.00 Uhr
Ort: Rotenturmstraße 11/2, 1010 Wien
LABACK LAW und FRUHSTORFER LAW freuen sich, zu einer weiteren Vernissage in die Kanzleiräumlichkeiten in der Rotenturmstraße einzuladen. Zur zweiten Ausgabe der Serie „Kunst und Recht“, eine Kooperation mit der Wiener Galerie Rudolf Leeb, zeigen wir Werke der Wiener Künstlerin Birgit Graschopf.
Bekannt wurde Birgit Graschopf für Wandbelichtungen, bei denen die Künstlerin Bilder direkt auf der Wand belichtet bzw. entwickelt. Die Wand selbst wurde so zum Bildträger. Auch aktuell experimentiert Graschopf mit Bildträgern bzw. Materialien und arbeitet sich materiell wie inhaltlich am Medium Fotografie ab. Häufig kommt es zur Verwendung von Materialien, die sich konventionellen Geschmackskriterien widersetzen, darunter Faserzement oder Schleifpapier.
Dabei sind die abgebildeten Personen stets weiblich – doch weiß man nicht, mit welchen Frauen es man zu tun hat, doch sind sie stets selbstbewusst, fremd, weder Staffage noch Objekt, gehen gleichsam im Bildhintergrund auf und wirken magisch entrückt. Mit einer Selbstverständlichkeit werden die Betrachter von deren Präsenz geradezu vereinnahmt. Indes wirken ihre Gesichter und Körper wie ausradiert, wohl wissend, dass die Unschärfe oder Undeutlichkeit der Einbildungskraft Spielräume schafft.
Neben vereinzelten Arbeiten aus für Graschopf wichtigen Serien der letzten Jahre werden hauptsächlich rezente, teils erst für diese Ausstellung realisierte Werke zu sehen sein.
Kuratiert von Birgit Laback
Gelauncht wird außerdem die OTW Fabnora Kollektion von Boltenstern durch Michaela Gruber - Motto: „Orange the world“. Sie symbolisiert Hoffnung und Wandel und hilft aktiv gegen Gewalt an Frauen.“
22/11/2024
Sie finden uns im Zentrum Wiens -
nur 120 m vom Stephansplatz entfernt!
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Wien
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| Freitag | 08:00 - 13:00 |