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Erweiterte Ausnahmen beim Kfz-Sachbezug seit 1. Jänner 2026 31/05/2026

Seit 1. Jänner 2026 muss kein Sachbezug angesetzt werden, wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 1. Juli 2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen würden.

Erweiterte Ausnahmen beim Kfz-Sachbezug seit 1. Jänner 2026 Kein Sachbezug bei nachweislich untersagter Privatnutzung

16/05/2026

Haben auch Unternehmer Anspruch auf Diäten?

Tritt ein Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine berufliche Reise an, so entstehen hierfür Kosten für die Fahrt, aber auch für Verpflegung und Unterkunft. Analog zum Werbungskostenabzug bei Dienstnehmern besteht auch im unternehmerischen Bereich die Möglichkeit, diese reisebedingten Verpflegungs- und Nächtigungsmehraufwendungen mittels Pauschalbeträgen als Betriebsausgaben geltend zu machen, sofern die Reise betrieblich veranlasst ist. Eine betrieblich veranlasste Reise liegt vor, wenn sich ein Unternehmer aus betrieblichen Gründen mindestens 25 km vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit (Betriebsstätte) entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt. Damit einhergehend darf im Zuge der Reise auch kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werden. Macht ein Unternehmer bei einer betrieblich veranlassten Reise im Inland die pauschalen Taggeld- und Nächtigungskosten geltend, so kann er die in den Bruttobeträgen enthaltene 10%ige Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Falls anstelle des pauschalen Nächtigungsgeldes die tatsächlichen Nächtigungskosten abgesetzt werden, kann die Vorsteuer von diesen geltend gemacht werden.

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