Verbraucherrecht
10/07/2026
Der Immobilienprojektentwickler FDO (Vienna Twentytwo) hat am 19. Juni 2026 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. 👉 verbraucherrecht.at/unterlassungserklaerung-FDO
Damit verpflichtet sich das Unternehmen, bestimmte Klauseln in Mietverträgen künftig nicht mehr zu verwenden oder sich darauf zu berufen.
👉 Beanstandet wurden unter anderem Regelungen zu
▪️ Wertsicherung,
▪️ Kündigungsgründen,
▪️ sowie weiteren Bestimmungen, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.
Warum ist das wichtig?
Unklare oder einseitige Vertragsklauseln können Mieter:innen erheblich benachteiligen. Die Unterlassungserklärung sorgt dafür, dass solche Bestimmungen künftig nicht mehr zur Anwendung kommen – ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und Fairness am Wohnungsmarkt.
Unser Ziel im VKI bleibt klar:
✔️ Transparente Verträge
✔️ Faire Bedingungen
✔️ Stärkung der Rechte von Konsument:innen
17/04/2026
💪 Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen 10 Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. 💥❌ Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben 👉 verbraucherrecht.at/unterlassungserklaerung-helen-doron-linz
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