ImmoRebs
Eine weiterer weitere Besonderheit unserer Genussrechte ist, dass sie handelbar sind - und zwar ohne auf eine eigene Plattform angewiesen zu sein oder sonstige Einschränkungen oder hohe Kosten.
Die technische Voraussetzung für die Handelbarkeit ist die Tokenisierung mittels Blockchain. Die durch Token repräsentierten Genussrechte können so ohne eine Depotbank oder ähnliches von einer Person zur anderen übertragen oder auf Börsen gehandelt werden, nachdem ein Listing erfolgt ist.
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Vermieter | Eigentümer | Immo-Rebel
tokenisierte Genussrechte an Mieterträgen und Wertentwicklung
Bei der Formulierung der Genussrechtsbedingungen sind wir davon ausgegangen, was wir uns erwarten würden, wenn wir selbst die Investoren wären.
Am wichtigsten war für uns daher eine FAIRE Gewinn- und Risikoverteilung. Deshalb haben wir entschieden erst dann Geld anzunehmen, wenn wir sicher sind, dass wir auch umsetzen können, was wir versprechen. Und das hängt vor allem davon ab, ob wir genug ImmoRebellen finden können, um ein erstes Immobilieninvestment umzusetzen.
Ein typisches Startup würde in dieser Phase Kapital von Business Angels oder ähnlichen Großinvestoren einwerben, die sich auch gleich den größten Teil des Kuchens reservieren würden. Wir haben uns entschieden, diesen Teil mit dem "ImmoRebs Uprising" Genussrecht für alle zugänglich zu machen. Daher profitieren frühe Investoren besonders vom Wachstum von ImmoRebs - eine Chance, die man als Kleinanleger sonst nicht bekommt.
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tokenisierte Genussrechte an Mieterträgen und Wertentwicklung
ImmRebs bietet Beteiligungsmöglichkeiten mittels tokenisierter Genussrechte, aber was ist eigentlich so ein „tokenisiertes Genussrecht“?
„Tokenisierung“ kommt in diesem Fall aus der Welt der Blockchains. Darunter versteht man die Abbildung eines Gegenstandes oder eines Rechtes auf der Blockchain in Form von sogenannten Token.
Das Eigentumsrecht an Immobilien kann in Österreich nicht tokenisiert werden, da dieses ausschließlich im Grundbuch dokumentiert wird und im Grundbuch können nur natürliche oder juristische Personen eingetragen werden - also Menschen oder Unternehmen. Ausserdem gibt es auch noch praktische Gründe, die dagegen sprechen.
Aber es ist möglich andere Rechte zu tokenisieren, wie zum Beispiel das Recht auf einen Anteil am Gewinn aus einem Unternehmen. Und damit kommen wir zum Genussrecht.
Genussrechte gibt es bereits sehr lange und können sehr frei gestaltet werden. Darum ist es wichtig auf die Details in den Genussrechtsbedingungen zu achten, die genau beschreiben welche Rechte und Pflichten mit dem Erwerb eines Genussrechts verunden sind.
Bei ImmoRebs war es uns wichtig, dass Management und Anleger dieselben Ziele verfolgen. Daher wird insbesondere die Verteilung des Gewinnes geregelt und eine Reihe von Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Anleger geschaffen. Weil Mitbestimmungsrechte ohne entsprechende Informationen nichts bringen, gibt es auch eine umfassende Transparenzverpflichtung.
Auf unsere Genussrechtsbedingungen gehen wir in weiteren Beiträge noch genauer ein.
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tokenisierte Genussrechte an Mieterträgen und Wertentwicklung
Heute wird es etwas technischer: Wir haben bereits in mehreren Beiträgen erwähnt, dass wir die Blockchain-Technologie nutzen. Für alle, die sich mit dem Thema noch nicht so auskennen, wollen wir einen kurzen Überblick geben:
Blockchains ermöglichen eine besonders sichere Speicherung von Informationen. Diese werden dabei in sogenannten Blöcken, wie die Glieder einer Kette, hintereinander gehängt (daher auch der Name "Blockchain"). Wenn diese Blöcke in der Kette hängen, können sie nicht mehr verändert werden. Das liegt daran, dass Blockchains mit dezentralen Netzwerken arbeiten, in denen jeder Rechner eine Kopie der gesamten Blockchain gespeichert hat. Wer eine Information manipulieren möchte, müsste das also bei der Mehrzahl der teilnehmenden Rechner machen - anders als bei einem normalen Server, der Informationen zentral speichert und bei dem Information daher leichter verändert werden können.
Was bringt das für ImmoRebs?
Durch diese Technologie und bereits vorhandenen Netzwerke, auf die zurückgegriffen werden kann, haben wir die Möglichkeit unsere Beteiligungen in Form von handelbaren Wertpapieren zu gestalten, ohne dass wir eine Bank dafür benötigen, was natürlich wesentlich günstiger ist.
Außerdem können wir digitale Abstimmungen nutzen und so unseren Anlegern ermöglichen, sich aktiv einzubringen.
Und Anleger können ihre Anteile rund um die Uhr mit nur sehr geringen Transaktionsgebühren übertragen (derzeit weniger als EUR 0,01)
Der grösste Nachteil ist vermutlich, dass sich noch nicht so viele Menschen mit dem Thema auseinandergesetzt haben, dabei ist es viel einfacher eine Wallet-App zu installieren und einzurichten, als ein Konto zu eröffnen - ohne irgendwelchen Formulare und Verträge ist das in ein paar Minuten erledigt, wie wir auf unserer Webseite zeigen (www.immorebs.com/wallet-guide).
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