INDat Report

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01/07/2023

Das Insolvenzverfahren hat in der breiten Öffentlichkeit aus vielerlei Gründen kein so gutes Image. Wer das Prozedere als ungesicherter Gläubiger einmal erlebt hat, weiß, dass die Verfahren häufig nicht nur mit hohen Verfahrenskosten verbunden recht lange dauern, sondern dass die Quotenausschüttung viele Jahre nach Verfahrensbeginn auch recht dürftig ausfällt. Das muss nicht so sein, sagen Torsten Gutmann (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), Thomas Mazur und Bianca Heyke (beide Deloitte): Sie schlagen einen zentralen vor, der für eine schnelle an die Gläubiger sorgt und auch das Verfahren an sich beschleunigt. Eine spannende Idee, die u. a. auch das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz interessieren sollte. Wie der Insolvenzfonds funktioniert, erklären die drei Autoren exklusiv im Titel des INDat Report 05_2023, der am 05.07.2023 als Digital- und Printausgabe erscheint.

Digitaler Rechtsstaat, Einsatz von KI in der Justiz und wie davon auch das Insolvenzgericht profitieren kann – dazu ein Interview mit dem Geschäftsführenden Vorstand des EDV-Gerichtstags e. V., PräsFG Dr. Anke Morsch (Vorsitzende) und MinDir a. D. Marie Luise Graf-Schlicker. Der kommende, 32. EDV-Gerichtstag ( ) findet vom 13.-15.09.2023 in Saarbrücken statt und diskutiert u. a. auch über den Einsatz von in der Justiz.

Über den Stand der am Hamburger Insolvenzgericht und den konsensualen Widerstand gegen die geplante Einführung von berichtet dessen Leiter RiAG Dr. Axel Herchen im Porträt in der Rubrik „Richter & Gerichte“. Außerdem spricht er über seine erste RES-Sache und über die seinerzeit ersten "Wegzugsfälle" aus Hamburg im Zuge des Bremer Modells und wie er darauf reagiert hat.

Und: Die neuesten BMJ-Pläne zu Zuständigkeitsverschiebungen an den Insolvenzgerichten von den Richtern auf die Rechtspfleger, um die Justiz zu entlasten, heißt es. Derzeit sind die Länder gefragt, sich dazu zu positionieren. Widerstand kommt bereits von den Insolvenzrichtern.

Außerdem neben dem der meistbestellten un d mit den umsatzstärksten Unternehmen betrauten Verwalter und Kanzleien und einem statistischen Update zum u. a. in der aktuellen Ausgabe mit über 80 Seiten: Ein Versäumnis der EU-Kommission, denn sie hatte die Protokolle der Expertengruppe für den RL-Vorschlag zur bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts anderthalb Jahre nach deren letzter Sitzung immer noch nicht veröffentlicht. Dabei sprachen auch Mitglieder der Expertengruppe davon, dass die Protokolle veröffentlicht worden seien, was aber nicht der Fall war. Auf Anfrage des INDat Report bei der EU-Kommission in Brüssel Anfang Juni 2023 geschah deren Veröffentlichung auf der Website nun vor wenigen Tagen. kann nicht nur hintergründig berichten und umfassend informieren, sondern den Dingen auch auf den Grund gehen und somit hin und wieder etwas bewegen …

30/01/2023

Fünf für jeden? Fünf eröffnete Insolvenzverfahren über jur. Personen je Verwalter wäre das Resultat, wenn es eine rein zahlenmäßig gleichmäßige Bestellung gäbe. Die für das Jahr 2022, die am 01.02.2023 in der Print- und Digitalausgabe INDat Report 01_2023 mit redaktionellem Teil auf über 100 Seiten erscheint, weist 1223 Verwalter aus, die eröffnete Verfahren über jur. Personen erhalten haben. Wer zu den Top-300-Verwaltern zählt, hat sieben oder mehr Fälle bekommen, der meist bestellte Verwalter vereint 59 Verfahren. Rechnet man alle IN- und IK-Verfahren in 2022 zusammen, waren 2079 Verwalter im Einsatz.
Und wie häufig waren Restrukturierungsbeauftragte im Einsatz? Auch im zweiten Geltungsjahr des stellt sich die Frage, ob die seinerzeit für 2021 vom INDat Report ermittelten 22 angezeigten RES-Sachen und fünf SAN-Sachen im vergangenen Jahr übertroffen wurden? In Absprache mit dem INDat Report hat das Rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) und RA Olaf Spiekermann als dessen Leiter für das StaRUG-Projekt die Ermittlung dieser Frage übernommen, da die Ergebnisse auch einer wissenschaftlichen Betrachtung unterzogen werden sollen. Die ersten Zahlen erscheinen im INDat Report 01_2023, die Auswertung aller Fragebögen erfolgt dann im INDat Report 02_2023 zum Deutschen Insolvenzrechtstag. Das vorweg: Es gab einen Zuwachs der angezeigten RES-Sachen, hingegen sind die Sanierungsmoderationen auf drei Fälle abgefallen. Und: Wieder haben sich alle 24 an der Befragung beteiligt, vielen Dank dafür!
Schreckensszenario? In einigen Jahren deutlich mehr eröffnete Insolvenzverfahren bei viel weniger bestellten Insolvenzverwaltern? Wenn der EU-Richtlinienvorschlag mit dem i. d. R. verwalterlosen Liquidationsverfahren für so umgesetzt würde, befürchten viele Verwalter eine für sie bedrohliche Verschiebung. Wir berichten über das Webinar der Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV, deren Mitglieder RA Daniel Fritz, RA Patrick Ehret, RA Ivo-Meinert Willrodt, RA Peter Hoegen, RA Axel W. Bierbach, RA Dr. Andreas Spahlinger und RA Florian Bruder eine erste Analyse des RL-Vorschlags vorgenommen und vor allem den KKMU-Plan genau unter die Lupe genommen haben. Spanien hat übrigens zum 01.01.2023 das verwalterlose KKMU-Verfahren eingeführt – Xavier Garcia Esteve, Niederlassungsleiter der Kanzlei Pluta in Spanien, berichtet über diese Reform, für die man einen Kompromiss gefunden hat. Auch ein Webinar des NIVD zur Harmonisierung des Insolvenzrechts mit Prof. Dr. Stephan Madaus Madaus hat den RL-Vorschlag kritisch beleuchtet und bewertet. Prof. Dr. Reinhard Bork äußert sich zudem dazu, was der Verzicht auf harmonisierte Gläubigerränge für einen Mindeststandard im Insolvenzanfechtungsrecht bedeutet. Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) wurde bereits vom EWSA in Brüssel zum RL-E angehört, am 20.02.2023 lädt das BMJ zu einer Gesprächsrunde ein.
Und: Die Diskussion um das Verwalterberufsrecht hat mit dem jüngsten Vorschlag des VID für eine eigenständige Verwalterkammer einen überraschenden Schub erhalten, denn die Verwalterverbände hatten im BMJ am 12.09.2022 eigentlich eine Lösung unter dem Dach der BRAK als Kompromiss angekündigt. Im Interview äußert sich die NIVD-Vorsitzende RAin Dr. Susanne Berner, was dieser Verstoß für die gemeinsame Verwalterlinie bedeutet. Auch zur Lektüre im INDat Report 01_2023 u. a. empfohlen: Der Sondersachverständige RA Prof. Dr. Lucas F. Flöther klärt bei der Rickmers Holding AG eventuelle Haftungsansprüche und RA Horst Piepenburg erwirkt gerichtlich, dass PwC Handakten herausrücken muss.

05/07/2022

Im INDat Report 05_2022

Aktuell, hintergründig und meinungsstark drückt sich im neuen INDat Report 05_2022 (erscheint am 06.07.2022 als Print- und Onlineausgabe) auf 72 Seiten u. a. so aus:
Vorhersagen sind schwierig, vor allem in Krisenzeiten wie jetzt. Das betrifft auch den im Zusammenhang mit der . Es gibt Vorschläge von Kreis und Deutschland, diesen Zeitraum temporär zu verkürzen. Geht das so einfach? Im Titelbeitrag geht WP/StB Michael Hermanns (Buth & Hermanns) dieser Frage sowohl insolvenzrechtlich als auch handelsrechtlich nach. Gerade die handelsrechtlichen Implikationen gilt es bei dieser Frage im Auge zu behalten, um zu klären, ob aus zwölf Monaten so einfach sechs bzw. drei Monate werden können.
Noch weit weg oder doch schon ganz nah? Um den Einfluss von -Faktoren auf die (Re)-Finanzierung von Unternehmen in der Krise zu beleuchten, hat der INDat Report neun Experten befragt und deren Einschätzungen zusammengeführt: RA Dr. Moritz Püstow und RA Jan Gerrit Kehbel (beide KPMG Law), Dr. Ingo Garczorz (Deloitte), TMA-Vorsitzender Oliver Kehren (Morgan Stanley), Prof. Dr. Wolfgang Portisch (Hochschule Emden/Leer), RA Dr. Nikolai Warneke (Noerr), Bert Stinner (Deutsche Bank AG) sowie WP/StB Bernhard Steffan (Ebner Stolz) und WP/StB Dr. Henrik Solmecke für den FAS des IDW e. V. Eines ist klar: ESG-Kriterien fließen immer mehr bei Entscheidungen über die Darlehensvergabe in der Krise ein, neue Herausforderungen für Restrukturierer und Insolvenzverwalter.
zu insolvenzrechtlichen Grundlagen plant nun auch der e. V. Der Ausschuss Betriebswirtschaft unter Leitung von RAin Jutta Rüdlin (BRRS) und wesentlicher Mitwirkung von RA/Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann (Pluta) hat eine 15-seitige Empfehlung zur „einfachen und transparenten“ Ermittlung der vorgelegt. Die Kernaussagen zusammengefasst im INDat Report.
Und: Der dienstälteste Insolvenzrechtspfleger am AG Düsseldorf, Erdmann, Moderator und Kontrolleur des eröffneten Verfahrens, im ausführlichen Porträt.
Sowie: Das Editorial („Liegt die Lösung in der Schublade?“) widmet sich kommentierend dem für Insolvenzverwalter, dazu neue Fakten zu der langwierigen Verbändediskussion sowie ein Interview mit dem BAKinso-Vorstand: „Aufruf an die Gerichte, das Listen einzustellen“.

22/05/2022

In der aktuellen Ausgabe des INDat Report 04_2022

Wieder ein Update der Restrukturierungs- und Insolvenzbranche im INDat Report 04_2022, der am 25.05.2022 mit 60 Seiten als Print- und Digitalausgabe erscheint. Sie stehen stellvertretend für die nächste Generation der Restrukturierungsberater und Insolvenzverwalter bzw. für die Kombination beider Tätigkeiten in einer Person: RAin Annamia Beyer (Lambrecht Rechtsanwälte), RAin Dr. Franziska Kramer (Görg), RAin Dr. Marlene Ruf (Kirkland & Ellis) und RAin Dr. Janina Ruster (White & Case) gehören der NextGen-Gruppe von TMA Deutschland an, in der sich der Nachwuchs der unter 40-Jährigen austauscht, vernetzt und fortbildet. Frauen sind in den Tätigkeitsbereichen Restrukturierung und Insolvenz bekanntermaßen in der Minderheit, aber das hat das Quartett nicht davon abgehalten, sich in dieser Domäne zu behaupten und zu etablieren. Die vier Praktikerinnen berichten im Titel der Ausgabe über ihren Berufseinstieg, prägende Fälle und spannende Mandate, den besonderen Reiz ihrer Arbeit, die Bedeutung von Netzwerken und was ihre Generation ausmacht und worauf sie Wert legt.
Nach dem StaRUG-Praxisreport über den Fall Eterna und über den Karlsruher Fall, bei dem ausländische Steuerforderungen gestaltet werden konnten, behandelt der aktuelle Praxisreport den Fall einer Hamburger Salatbar. RA Henning Sämisch und RA Dr. Sebastian Deichgräber (beide SHNF) zeigen auf, dass der präventive Restrukturierungsrahmen auch für KMU/KKMU geeignet sein kann.
Verfahrenskennzahlen beschäftigen Insolvenzverwalter und deren Kanzleien schon lange. Gefragt sind sie von einigen Insolvenzgerichten, anscheinend aber weniger von Gläubigern, die sich eher nur für das „eigene“ Verfahren interessieren. Taugt das System der Verfahrenskennzahlen dennoch zur Leistungskontrolle und zum Wettbewerb unter den Verwaltern? Wie sieht es mit einer groß angelegten Vergleichbarkeit der Kennzahlen aus? Fünf Stimmen aus der Praxis liefern dazu konkrete Vorschläge und kritische Anmerkungen.

22/04/2022

In der nächsten Ausgabe des INDat Report 03_2022

Drei Appetizer zum INDat Report 03_2022, der am 27.04.2022 als Printausgabe und in digitaler Version mit 90 Seiten erscheint: Bei Teilen der Praktiker sorgt die höchstrichterliche Neuausrichtung der für großes Unbehagen, in Kürze verlangt es nach einer gründlichen Betrachtung und Schlussfolgerungen, denn das 2017 reformierte muss fünf Inkrafttreten (am 05.04.2017) evaluiert werden. Diese Untersuchung hat das BMJ noch nicht in die Wege geleitet, so erklärte es auf Anfrage. RA Joachim Büttner (BRRS) hat bereits einige Überlegungen aus Verwaltersicht zur anstehenden Evaluierung im Titelbeitrag „Verschärft abgestumpft“ angestellt. Der 19. Deutsche 2022 (Kongressbericht auf zehn Seiten ebenfalls in dieser Ausgabe) debattierte auch darüber, ob die Entwicklung des Anfechtungsrechts in die falsche Richtung geht.
In Fortsetzung des Beitrags „Konsequente im Insolvenzverfahren“ (INDat Report 04_2020, S. 12 ff.) liefert Autor RA Klaus Kollbach im Schwerpunkt „Weitere Impulse für eine Digitalisierung des Insolvenzverfahrens“ und geht der Frage nach, ob das besondere Anwaltspostfach ( ) und das besondere Behördenpostfach ( ) für das Insolvenzverfahren eher ein Fortschritt oder Rückschritt bedeuten. Einbezogen in den Beitrag wurden Statements von drei Landesjustizministerien sowie des BMJ und von den drei IT-Dienstleistern Andre Koppel Software GmbH, Rummel Software GmbH und STP Informationstechnologie GmbH. Deren komplette Interviews mit dem INDat Report stehen ab Mittwoch frei zugänglich auf www.der-indat.de rechts unter „Hintergrund“.
Das kennt bekanntermaßen noch nicht so viele Fälle (siehe dazu die Erhebung aller StaRUG-Fälle aus dem Jahr 2021 in INDat Report 01_2022, S. 74 ff.). Daher bieten bestimmte, komplexe Konstellationen Blaupausen für die Praxis, so auch die Gestaltung ausländischer Steuerforderungen, die in einem Karlsruher StaRUG-Verfahren jüngst gelungen ist. Die RA Dr. Frank Schäffler und RA Dr. Ulrich Lägler (beide Grub Grugger) schildern in ihrem Praxisreport, wie sie eine präventive Lösung gefunden haben.

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