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28/01/2021

❓ Verbietet uns die Regierung heuer wirklich unseren Schiurlaub?

Fake News sind schon ein alter Hut. Seit knapp einem Jahr haben wir es in Österreich zudem mit dem Phänomen der „Fake Laws“ zu tun. Gemeint ist damit die Behauptung angeblicher gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Bestimmungen, die schlichtweg nicht in Einklang mit den jeweiligen Normentexten stehen.

Erinnern Sie sich noch daran, als es im Frühjahr 2020 angeblich „nur vier Gründe“ gab, das Haus zu verlassen? Das wurde von Regierung, Medien und vielen anderen deutlich verkündet. Freilich hatte das mit dem Text der damaligen Verordnung wenig zu tun. Abgesehen davon, dass der Verfassungsgerichtshof nachträglich die „Ausgangssperren“ vollumfänglich aufgehoben hat, war ein allgemeines Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen mit nur wenigen Ausnahmen niemals verordnet!

Anfang dieses Jahres bangte dann halb Österreich, ob die Regierung den Schiurlaub in den Semesterferien zulassen werde. Alle Hoffnungen wurden herb enttäuscht, weil die Verlängerung des „Lockdowns“ verkündet wurde. Vermeintlich sei es nicht möglich, ein Zimmer oder eine Ferienwohnung zu mieten und bei bestem Schnee endlich die von Lockdown und Distance-Learning geplagten Kinder austoben zu lassen. Die sich aus dem Verordnungstext tatsächlich ergebene Rechtslage stellt sich jedoch wie folgt dar:

✅ Die Vermietung von Ferienwohnungen, Zimmern in Apartmenthäusern, sogenannten Privatzimmern und ähnlichem, vor allem für Ihren wohlverdienten Winterurlaub, ist gestattet – sofern dabei keine Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

⚠️ Wenn Sie wissen wollen, was dabei zu beachten ist, wenden Sie sich an mich!

Für Fragen und eine Rechtsberatung stehe ich gerne zur Verfügung – sowohl Winterurlaubern als auch Vermietern. Gerne mache ich Ihnen ein Angebot für eine ausführliche Beratung zu diesem Thema und einen optimierten Vorschlag für einen Mietvertrag zur Anmietung oder Vermietung einer Unterkunft. Selbstverständlich kann diese Kurzinformation eine ausführliche anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

28/01/2021

Willkommen auf der Seite von RauscherRecht.AT - Rechtsanwalt Mag. Gerold A. Rauscher!

2021 wird ein gutes Jahr! Heuer werden es schon zehn Jahre, in denen ich in Wien erfolgreich als selbständiger Rechtsanwalt tätig bin!

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